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  <header short="BinSchPersV" amtabk="BinSchPersV" norm="binschpersv" title="Binnenschiffspersonalverordnung">
    <long>Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt</long>
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      <change type="Stand">Zuletzt geändert durch <a>Art. 2</a> V v. <time datetime="2025-12-17">17.12.2025</time> I Nr. 381</change>
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    <prev id="400f1a35" bez="Anlage 12" target="anlage_12" title="Prüfungsprogramm Schifferzeugnis"/>
    <index id="b5b72063" bez="Anlage 13" target="anlage_13" title="Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar"/>
    <next id="3e69b170" bez="Anlage 14" target="anlage_14" title="Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung einer besonderen Berechtigung für das Führen von Fahrzeugen unter Radar"/>
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      <a href="/binschpersv/41#p2">§ 41 Absatz 2</a>
    </affiliated>
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  <main title="Befähigungsstandards für das Führen von Fahrzeugen unter Radar">
    <p>(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom <time datetime="2021-12-06">6. Dezember 2021</time>, S. 68 - 69)</p>
    <p/>
    <p>
      <dl>
        <dt>1.</dt>
        <dd>Der Schiffsführer, der unter Radar fährt, muss in der Lage sein, mithilfe des Radars vor dem Ablegen geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Navigation zu ergreifen.Der Schiffsführer muss in der Lage sein, <table/></dd>
        <dt>2.</dt>
        <dd>Der Schiffsführer, der unter Radar fährt, muss in der Lage sein, Radarbilder auszuwerten und die Radarinformationen zu analysieren.Der Schiffsführer muss in der Lage sein, <table/></dd>
        <dt>3.</dt>
        <dd>Der Schiffsführer, der unter Radar fährt, muss in der Lage sein, Störungen unterschiedlichen Ursprungs zu reduzieren.Der Schiffsführer muss in der Lage sein, <table/></dd>
        <dt>4.</dt>
        <dd>Der Schiffsführer, der unter Radar fährt, muss in der Lage sein, unter Berücksichtigung der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt und im Einklang mit den Bestimmungen über die Anforderungen für die Radarfahrt (Besatzungsvorschriften, technische Vorschriften für Schiffe usw.) mit Radar zu fahren.Der Schiffsführer muss in der Lage sein, <table/></dd>
        <dt>5.</dt>
        <dd>Der Schiffsführer, der unter Radar fährt, muss in der Lage sein, besondere Umstände wie z. B. Verkehrsdichte, Anlagenausfall, gefährliche Situationen zu bewältigen.Der Schiffsführer muss in der Lage sein, <table/></dd>
      </dl>
    </p>
  </main>
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